
Kabelast für Spannungsregler BGM6690, BGM6696 BGM AC Umrüstung auf Elektronische Zündung
Artikelnummer: 4301433
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Beschreibung
Kabelast BGM PRO zur Montage des Spannungsregler direkt am Motorblock - Umrüstung auf elektronische Zündung Vespa Smallframe / Largeframe BGM6690V50 Mit diesem Kabelast kann der Spannungsregler, ohne Rücksicht auf den Anschluß am Conversionkabelbaum (Artikelnr.: 9077011), freier positioniert werden. Vespa Smallframe Bei den Vespa Smallframemodelle (V50, 50N, Special, PV etc.) wird er idealerweise direkt mit am Halteblech für die CDI am Motor (Artikelnr.: 7673497) verschraubt. So wird kein Befestigungsplatz am Rahmen benötigt und der Regler wird von allen Seiten luftgekühlt. Für eine optimalen Schutz vor Spritzwasser/Feuchtigkeit der Anschlüsse empfehlen BGM die spezielle Gummikappe (Artikelnr. 3330567). Vespa Largeframe Bei den Largeframemodelle wäre eine zusätzliche mögliche Einbauposition direkt am Rahmen unter der Seitenhaube in nähe der CDI, so wie es Vespa z.B. bei den Rally 200 Modellen mit Femsatronic Zündung ab Werk gemacht hat. Anschluß Der Kabelast hat einen vorkonfektionierten Stecker für den Spannungsregler BGM6690, so wie er den Zündungskits beiliegt. Die andere Seite des Kabelastes verfügt über Ringösen die im Kabelkästchen angeschlossen werden. Schwarzes Kabel = Masse Blaues Kabel (1) = Spannungsregler Eingang (ungeregelter Strom von Lichtmaschine, blaues Kabel) Blaues Kabel (2) = Spannungsregler Ausgang (geregelter Strom für (Conversion-)Fahrzeugkabelbaum, blaues Kabel) (die Anschlußbelegung der blauen Kabel ist austauschbar) Bei Verwendung des Conversionkabelbaumes (Artikelnr.: 9077011 u.ä.) und des Kabelastes (BGM6690V50) werden die Kabel am, ursprünglich dafür gedachten, Anschluss des Spannungsregler am Conversionkabelbaum kurzgeschlossen (blauer und oranger Kabelschuh, 6,3mm). Soll ein Blinkrelais verwendet werden kann dieses dort nach wie vor mit angeschlossen werden (siehe Einbauanleitung Conversionkabelbaum).
Entsorgungshinweise & gesetzliche Informationen
Hinweise zum Elektrogesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen. Rückgabe ist an öffentlichen Sammelstellen und in vielen Verkaufsstellen möglich. Enthaltene Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe zerstörungsfrei entnommen und getrennt entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist auf die getrennte Sammlung hin.










