
Hupengleichrichter ohne Adapterkabel BGM mit LED-Blinkrelais und USB Ladefunktion
Artikelnummer: 4301578
Verkauf
97,41 €
inkl. MwSt.
Beschreibung
Der BGM Pro Hupengleichrichter ist ein Ersatzteil für den nicht mehr produzierten Piaggio Hupengleichrichter der Vespa PK, PX sowie T5 und Cosa Modelle. Zusätzlich verfügt er über ein integriertes Blink-Relais für LED-Blinker und einen Ausgang für USB-Steckdosen. Geregelter Gleichstrom-Ausgang für die Hupe (12V DC) 12V USB Ladeausgang mit bis zu 3A Ladeleistung 12V Blinkrelais für LED Blinker Interne, temporäre Sicherheitsabschaltung, wenn an einem Ausgang mehr als 2A abgefordert werden Jeder Gleichrichter wird einzeln geprüft und wird mit Testprotokoll ausgeliefert Ausschließlich für 12Volt Wechselstrom (AC) Bordspannung Designed and MADE in Germany Neben der Funktion als Ersatzteil ermöglicht der BGM Pro Hupengleichrichter den Einsatz einer Hupe statt einer (nicht mehr zulassungsfähigen Schnarre = Wechselstromhupe) an Deinem Oldie. Während der Fahrt bietet er die Möglichkeit dein Navigationssystem oder Handy höchst effektiv zu laden. LED Blinker können direkt an den Gleichrichter angeschlossen werden, ein herkömmliches Blinkrelais wird nicht mehr benötigt. Somit ist er eine passend Ergänzung für den bgm PRO Conversion Kabelbaum (zur Umrüstung auf 12V und elektronische Zündung für Vespa V50, PV, Sprint, Rally, VBB, etc.) In drei Ausführungen: BGM6710KT1 - mit Adapterkabelsatz zur freien Integration in einen vorhanden Kabelbaum inkl. wasserdichtem Anschlußsteckerset BGM6710KT2 - mit Anschlußstecker für eine individuelle Verkabelung mit Direktanschluß an den Gleichrichter BGM6710 - Version ohne Anschlußstecker (als Ersatz für BGM6710KT1/KT2 oder wenn bereits ein Stecker vorhanden ist)) Eine ausführliche technische Beschreibung findest Du unter dem Reiter „Downloads“. Der Gleichrichter ist NICHT dazu geeignet eine 12V Batterie zu laden
Entsorgungshinweise & gesetzliche Informationen
Hinweise zum Elektrogesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen. Rückgabe ist an öffentlichen Sammelstellen und in vielen Verkaufsstellen möglich. Enthaltene Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe zerstörungsfrei entnommen und getrennt entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist auf die getrennte Sammlung hin.










