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Scheinwerfer MOTO NOSTRA LED HighPower, 143 mm mit verchromtem Reflektor für Umrüstung
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Scheinwerfer MOTO NOSTRA LED HighPower, 143 mm mit verchromtem Reflektor für Umrüstung

Artikelnummer: 4301899

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Beschreibung

LED Scheinwerfer mit E9 Kennzeichnung (Straßenzulassung) und leuchtstarkem Fern/Abblendlicht. Zusätzliches Feature ist eine separat schaltbare Positionsleuchte. Mit einem Durchmesser von 143mm passt er passend in den Lenkkopf der PX und Cosa Modelle sowie in den Lampenzierring von z.B. Vespa Sprint, GTR und Rally (siehe Bilder, Lampenzierring nicht im Lieferumfang enthalten). VORTEIL LEDDas Limit mit herkömmlichen Bilux Glühlampen ist bei den meisten Rollern eine Scheinwerferbirne mit 45/45 W. Mehr geben die in der Regel 80 W bis max. 120 W leistenden Zündungen nicht her. Die Leuchtkraft liegt dabei in Lumen gemessen unter 400. Der LED Scheinwerfer verfügt über eine über dreimal so hohe Leuchtkraft (1300 Lumen). Die Stromaufnahme liegt bei nur 20 W. Das entspricht der Lichtausbeute eines konventionellen 100 Watt Scheinwerfers. Damit kann bei gegebener Lichtmaschine/Spannungsversorgung eine erheblich bessere Ausleuchtung erreicht werden. Zudem bleibt mehr Kapazität für andere Verbraucher.Leuchtkraft 1300 LumenSpannung: 12 Volt DC (Gleichstrom)Stromaufnahme: 1,8A/1,3ALeistungsaufnahme: 21,5W/15W/1,9WDurchmesser: Ø143mmBautiefe Korpus: 54mm (gemessen ab Scheinwerferring ohne Glaswölbung)Bautiefe über alles: 79mm (gemessen ab Scheinwerferring ohne Glaswölbung mit Kabelzuführung) Der LED Scheinwerfer arbeitet ausschließlich mit Gleichstrom, er benötigt damit eine Batterie oder eine andere gleichwertige Stromquelle mit 12V DC. Der Betrieb an einer Wechselstrom Spannungsquelle führt zum sofortigen Defekt. Der Scheinwerfer verfügt über keine fahrzeugspezifischen Halterungen. Der Korpus (aus schwarz lackiertem Aluminium) bietet rückwärtig ausgerichtete Gewinde: M4 (4x symmetrisch auf den kompletten Durchmesser verteilt)

Passt zu Fahrzeugen (15)

Entsorgungshinweise & gesetzliche Informationen

Hinweise zum Elektrogesetz (ElektroG)

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen. Rückgabe ist an öffentlichen Sammelstellen und in vielen Verkaufsstellen möglich. Enthaltene Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe zerstörungsfrei entnommen und getrennt entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist auf die getrennte Sammlung hin.

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