Katalog

Passt zu Fahrzeugen (1)
Entsorgungshinweise & gesetzliche Informationen
Hinweise zum Elektrogesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen. Rückgabe ist an öffentlichen Sammelstellen und in vielen Verkaufsstellen möglich. Enthaltene Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe zerstörungsfrei entnommen und getrennt entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist auf die getrennte Sammlung hin.











