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Drehzahlbegrenzer STREETLIGHTS Funkfernbedienung Roller 50 ccm 2-Takt Universal
Drehzahlbegrenzer

Drehzahlbegrenzer STREETLIGHTS Funkfernbedienung Roller 50 ccm 2-Takt Universal

Artikelnummer: SL-9000883

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Beschreibung

Digitaler Geschwindigkeits- und Drehzahlbegrenzer mit digital codierter Funkfernbedienung und automatischer Reaktivierung. Nicht für den legalen Einsatz im Straßenverkehr vorgesehen. Der Mikroprozessor kann Geschwindigkeit, Drehzahl oder beide Werte kombiniert überwachen. Im KMH-Modus wird die Geschwindigkeit über Radsensor und selbstklebenden Magneten erfasst; im Drehzahlmodus über das Pick-up-Signal der CDI. Einstellbare Vorstufen ermöglichen einen weicheren Übergang, indem kurz vor der Grenze jeder 3. Zündimpuls unterdrückt werden kann. Die aktuelle Geschwindigkeit bzw. Drehzahl kann per Programmtaster als Obergrenze gespeichert und beliebig oft neu programmiert werden. Deaktivierung per Funkfernbedienung; Reaktivierung durch Aus-/Einschalten der Zündung oder per Fernbedienung. Im Vergleich zu analogen Begrenzern mit 4 Kondensatoren und 15 Schaltstufen ist die Drehzahl stufenlos einstellbar; die angegebene Berechnungsgenauigkeit beträgt 99,9 %. Gehäuse: 45x45x18 mm plus Befestigungsöse; Anschlusskabel: 45-50 cm; Radsensor: ca. 28x19 mm mit ca. 50 cm Kabel. Für den Einbau werden +12 V geschaltet über das Zündschloss, Pick-up-Signal und Masse benötigt; im KMH-Modus zusätzlich Radsensor und Radmagnet mit 5-15 mm Abstand. Der Magnet besitzt eine 3M-Klebeschicht; nach Festlegung der Position wird eine zusätzliche Fixierung mit 2K-Kleber empfohlen. Lieferumfang: KMH-/Drehzahlbegrenzer, Fernbedienung inklusive LR27/27A-Batterie, 3 Schnellverbinder, Radsensor, Radmagnet und Einbauanleitung mit Kabelbelegungen. Kompatibel mit nahezu allen 2-Takt-Vergasermotoren, z. B. Minarelli-Nachbauten 1E40QMB von CPI und Keeway. Nicht geeignet für 4-Takter, Direkteinspritzer, Morini-Motoren oder Motoren mit Doppel-Pick-up, z. B. Aprilia SR50 mit braunem und weißem Kabel an der CDI.

Passt zu Fahrzeugen (688)

PEUGEOT (78)
PIAGGIO (57)

Entsorgungshinweise & gesetzliche Informationen

Hinweise zum Elektrogesetz (ElektroG)

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen. Rückgabe ist an öffentlichen Sammelstellen und in vielen Verkaufsstellen möglich. Enthaltene Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe zerstörungsfrei entnommen und getrennt entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist auf die getrennte Sammlung hin.

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